Sicherungsverwahrung
Aug 15
2010
Fakten und Prognosen über die Sicherungsverwahrugs
Debatte die zum Nachdenken führen sollen:
80 freizulassende Straftäter Deutschlandweit
19 davon Bayernweit
14 davon bereits auf freiem Fuss
Anzahl steigend
Gerichtsurteil (EU Gerichtshof für Menschenrehte)
Bayrische Justizministerin: “Sicherungsverwahrung (SV) unvermeidbar”
SV ab 15 Jahren Haft ansetzbar
Rundumüberwachung
Richtige Einschätzung der Straftäter für Maß an Überwachung nötig
Bundesjustizministerin will bisherige Sicherungsverwahrung kippen
Bedrohung der freigelassenen durch Selbstjustiz der Bevölkerung
Gefahr für die Allgemeinheit geht aus
Innerhalb 2 Jahren nach Freilassung:
1/3 rückfällig = schwere Verbrechen
1/3 leichte Verbrechen
1/3 Straffrei
Freiheit und Recht des Einzelnen steht gegen Sicherheit der Allgemeinheit
Derzeit entscheiden die bayrischen Gerichte über die Freilassung (aufhebung der SV) in Bayern
Nürnberger Oberlandesgericht:
“Grundrecht der Sicherheit der Bevölkerung würde in einem solchem Fall der Entlassung massiv beeinträchtigt werden”
Fälle werden weiterhin grundsätzlich in letzter Instanz vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden
bezieht sich auf Taten vor 1998
bis dato: Sicherungsverwahrung max. bis 10 Jahre anordbar
“Im Strafrecht, kann eine Strafe nachträglich nicht verlängert werden…”
EGMR (Europäisher Gerichtshof für MenschenRechte):
Rechtsmitteleinspruch von Schnarrenberger gegen das Uteil des EGMR -> leider erfolgslos
Was kommt auf die Bevölkerung zu?
Staftäter können der Polizei entkomme!
Sicherheit deshalb nur begrenzt möglic!
Strafhaft und Sicherungshaft trennen?
Bundesregierung im Streit (Urteil war bereits Ende 2009)
Koorlition allerdings im Einklang über Ausgestalltung der Haft muss geändert werden (veranlasst durch EGH)
Die alte Regierung hat die nun gekippten Gesätze erlassen
Gewerkschaft der umfasst Polizei (60% der Polizisten)
Einsatzkräfteeinsatz für 1 Person: 20 Polizisten
ca. 80 Straftäter * 20 = cja. 1.600 Einsatzkräfte
Konzentrierung auf gefährlichste Straftäter!
Dadurch Gefahr der zu wenigen Überwachugn anderer…
Hilfsmaßnahmen
Ortsverbot
Wohnsitzmeldung Plficht
Fussfessel ?
- Tat soll dadurch im Vorfeld verhindert werden
- Unausgereifte Technologie
- Unterstützt aber bietet keine generelle Sicherheit
Sicherheitsverwahrung != Sicherheitsunterbringung
- Maßregel statt Strafe
- Soll Rückfall verhindern
- Strafende = Strafdauer abgesessen und gerichtliches Urteil
Feststellung ob freilassen oder nicht?
Strafverfahren => Strafmaß abhängig vom Gericht
Im Zweifel für den Täter
Entlassungsentscheidungen im Zweifel (glücklicherweise) gegen den Täter
Therapeutisch nur begrenzte Errreichbarkeit
Therapeutische Mapnahmen in der SV?
Offiziell finden Therapien in der SV statt…
… Inoffiziell keine Therapie in der Sicherungsverwahrung
Internetpranger (veröffentlichung von Straftätern im Internet)
- Menschen wird Angst gemacht
- Täter müssen zwangsläufig geschützt werden
Was geschehen sollte?!
Keine theoretische Diskussion, schnelle Lösung, da Täter bereits frei
95% der Büger wollen Sicherungsverwahrung
Was bisher (offiziell) noch nicht genannt wurde bzw. diskutiert wird:
Verliert ein Mensch seine Menschenwürde nicht in dem Moment wo er tötet und,- oder missbraucht?
Deshalb fordere ich auf- diskutieren Sie, reden Sie mit Freunden, Bekannten, Nachbarn darüber.
Dieses Thema ist einfach zu wichtig um es nicht schnellsstmöglich zu klären.




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